Eigentumswohnungen werden von uns im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, der Teilungserklärung und weiterer vertraglich zu treffenden Vereinbarungen verwaltet.

Der Umfang der Verwaltung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesetz und umfasst

dass, was der Eigentümer sieht:

·         Wirtschaftsplan

·         Wohngeldabrechnung

·         Evtl. Heizkostenabrechnung

·         Eigentümerversammlung

·         Rundschreiben / Kehrwochenplan/ Schneeplan

·         Individuelle Leistungen wie Beratung

·         Objektbegehungen

dass, was man erst nach einem etwas tieferen Einblick in die Verwaltertätigkeit erkennt:

·         Vorbereitung der Eigentümerversammlung

·         Vorschlag für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

·         Ausschreibung /Angeboteinholung

·         Beratung und Vergabe der Arbeiten nach Beschluss der Eigentümer

·         Rechnungskontrolle

·         Belegprüfung

·         Ortstermine

·         Beiratsgespräche

·         Korrespondenz und Verträge

·         Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

·         Mahnwesen beim Zahlungsverzug von Haus-/Wohngeldern

dass, was man nicht sieht:

·         Verbuchen sämtlicher Geldein- und –Geldausgänge

·         Monatliche Sollstellung von Haus-/Wohngeldbeträgen

·         Bearbeiten von Lastschriftbuchungen

·         Überwachen von Zahlungseingängen

·         Mahnen, Mahnbescheid und ggfs. das gerichtliche Mahnverfahren

·         Verwalten von Geldmitteln auf den Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft

·         Rechnungskontrolle

·         Anweisen und Veranlassen von Zahlungen

·         Gehaltszahlungen und Lohnbuchhaltung für Hausmeister etc.

·         Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenkasse etc. und abführen der entsprechenden Beträge

·         Errechnen und Anfordern beschlossener Sonderumlagen

·         Erstellen von Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftplänen

·         Erstellen oder veranlassen von Heizkostenabrechnungen

·         Erfassen von Verbrauchswerten

·         Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibung

·         Terminüberwachung

·         Einweisen von Hausmeister / Reinigungspersonal

·         Überwachen der Aufgaben Hausmeister/ Reinigungspersonal

·         Abschluss von Wartungs-, Versicherungs- und Versorgungsverträgen

·         Bearbeiten von Schlüsselbestellungen

·         Koordination bei Versicherungsschäden, Schadensbeseitigung, Sanierung und Abrechnung mit dem Versicherungsträger

die allgemeine Verwaltung:

·         Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden, Lieferanten

·         Bearbeiten von Beschwerden bzw. Verstößen gegen die Hausordnung

·         Maßnahmen zur Fristwahrung oder Abwenden von Rechtsnachteilen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

·         Beratung

·         Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen der Tagesordnung und Beschlussentwurf zur Eigentümerversammlung

·         Erstellen der Beschlussniederschrift nebst Übermittlung an alle Eigentümer

·         Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen